2G-Regel fällt im Beherbungs- und Gaststättenwesen sowie bei Sport- und Kulturveranstaltungen

Bisher galt in Tschechien beim Betreten eines Restaurants, dass man einen Nachweis bei sich führen musste, dass man entweder geimpft oder genesen ist. Doch diese Bestimmung kassierte das Oberste Verwaltungsgericht Tschechiens und ist damit der neuen Regierung zuvor gekommen, die bereits weitreichende Lockerungen geplant hatte.

So muss man ab kommenden Donnerstag, den 11.02.2022 keine Nachweise im Beherbungs- und Gaststättenwesen mehr vorzeigen. Das Gleiche gilt für Sport- und Kulturveranstaltungen. Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie die Zahlenbeschränkungen bei Veranstaltungen bleiben allerdings davon unberührt.