2G-Regel fällt im Beherbungs- und Gaststättenwesen sowie bei Sport- und Kulturveranstaltungen
So muss man ab kommenden Donnerstag, den 11.02.2022 keine Nachweise im Beherbungs- und Gaststättenwesen mehr vorzeigen. Das Gleiche gilt für Sport- und Kulturveranstaltungen. Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie die Zahlenbeschränkungen bei Veranstaltungen bleiben allerdings davon unberührt.