Einreise, Ausreise und Zoll

Letzte Aktualisierung:

12.04.2023

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Ein- und Ausreise

Da Tschechien seit 2008 zum Schengenraum der Europäischen Union angehört,  gibt es kaum mehr Kontrollen an der Grenze. Allerdings werden gerne mal Reisebusse von deutscher Seite aus überprüft. Bei einer Einreise für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bitte beachten, dass auch Kinder jedweden Alters ein Ausweisdokument mit Foto benötigen. Schweizer Staatsbürger müssen eine gültige Identitätskarte mit sich führen.

Doch wie sieht es seit Corona aus?

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Regelungen PKW

  • Bei Fahrten mit einem PKW muss man den Führerschein und Fahrzeugschein mit sich führen. 
  • Kraftfahrzeuge müssen entweder das ovale Nationalitätskennzeichen oder ein EU-Kennzeichen sichtbar angebracht haben.

Mitnahme von Haustieren

  • Für de Einreise nach Tschechien benötigt man für Hunde und Katzen einen veterinäramtlichen Heimtierausweis, der ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis beinhalten muss, das höchstens 30 Tage alt sein darf. Zudem braucht man ein aktuelles Tollwutimpfzeugnis, das mindestens 20 Tage alt ist, aber nicht älter als 11 Monate. Zur Identifikation muss in dem Dokument ein Passbild von dem Tier aufweisen. Zudem ist ein Mikrochip oder eine Tätowierung Pflicht.
  • Die genauen Bestimmungen können sie ausführlich auf folgender Seite nachlesen: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/animal-plant/index_de.htm
  • In Tschechien besteht Leinen- und Maulkorbzwang an öffentlichen Plätzen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Zudem ist das Mitnehmen von Hunden in öffentlichen Gebäuden, Geschäften und Restaurants nicht gestattet.
  • Bitte erkundigen sie sich auch vorab, ob ihr Hotel Haustiere erlaubt (in unseren Hotelempfehlungen ist das vermerkt).

Zollbestimmungen

Was ist erlaubt und darf unverzollt mitgenommen werden?

  • Bier: 110 Liter
  • Spirituosen: 10 Liter
  • Sekt: 60 Liter
  • Wein: unbegrenzt
  • Zigaretten: 800 Stück
  • Zigarren: 200 Stück

Sonstige Waren dürfen bis zu einem Wert von 300 EUR auf dem Landweg und 450 EUR per Flugzeug mitgenommen werden. Bei Kindern unter 15 Jahren liegt die Grenze bei 175 EUR. Für Antiquitäten und Kunstwerke muss man ein Zertifikat vorweisen, dass den rechtmäßigen Erwerb bestätigt.